Professionelle Trinkwasseranalyse für sicheres Trinkwasser
Ihre Garantie für höchste Wasserqualität
Eine Wasseranalyse dient der Bestimmung chemischer, physikalischer und mikrobiologischer Parameter, die die Beschaffenheit der jeweiligen Wasserprobe beschreiben. Solche Analysen erfolgen beispielsweise bei der Bewertung von Grundwasser, Heilwasser, Quellwasser und Ähnlichem. Von besonderer Bedeutung sind Wasseranalysen beim Trink- bzw. Rohwasser. Trinkwasseranalysen sind in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, in Deutschland durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Die örtlichen Versorger sind per Gesetz verpflichtet, einwandfreies Trinkwasser in die Häuser zu liefern. Dieser Verpflichtung kommen sie durch umfangreiche Tests nach. So sollen Gefahren für die Gesundheit durch unser wichtigstes Lebensmittel vermieden werden. Die Kontrollaufgabe der Wasserversorger endet jedoch an der Zuleitung zum Haus. Gelangen danach belastende Verunreinigungen ins Trinkwasser, werden sie oftmals nicht bemerkt. Hausbesitzer, Vermieter und Hausverwaltungen sind per Gesetz zu regelmäßigen Wassertests auf Legionellen verpflichtet. Auf andere mikrobiologische Kontaminationen, wie etwa Fäkalkeime, wird das Leitungswasser jedoch nicht getestet. Eine Trinkwasseranalyse durch ein akkreditiertes Labor ist daher unerlässlich, um alle vorgeschriebenen Parameter der Trinkwasserverordnung einzuhalten.
Die Trinkwasserprüfung ist vom Gesetzgeber geregelt
Käuffer Wassertechnologie kümmert sich um den gesamten Trinkwasserprozess
Um sich vor Gefahren und eventuellen Schäden und Strafen zu schützen, unterstützen wir Sie sehr gerne bei der Trinkwasserhygiene. Unsere Leistungen im Überblick:
Der gesamte Ablauf – von der Probenahme über deren Transport ins Labor bis zur Analyse – ist gesetzlich genau geregelt und setzt die Qualifikation und die Akkreditierung des Trinkwasserprobennehmers voraus.
Die Proben werden genau auf mikrobiologische Belastungen analysiert. Darunter fallen u.a Legionellen, Escherischia coli und Pseudomonas aeruginosa Bakterien.
Wird das Erreichen des technischen Maßnahmenwertes nachgewiesen, müssen zügig Hygienemaßnahmen ergriffen werden, um Gesundheitsgefährdungen abzuwenden. Die Käuffer-Gruppe erstellt hierzu eine Risikoabschätzung und setzt die erforderlichen Maßnahmen durch getrennte Unternehmensbereiche fachmännisch um. Mit uns haben Sie einen Partner, der die Maßnahmen aus der Risikoabschätzung kompetent umsetzt. Erfahren Sie alles zur Trinkwasser Risikoabschätzung.
Auf Wunsch des Kunden übernehmen wir die Abstimmung weiterer Maßnahmen mit dem zuständigen Gesundheitsamt.
Gesetzliche Prüf- und Meldepflichten
Um sich vor Gefahren und eventuellen Schäden und Strafen zu schützen, unterstützen wir Sie sehr gerne bei der Trinkwasserhygiene. Unsere Leistungen im Überblick:
Meldepflichtig ist der Eigentümer des Gebäudes oder eine von ihm beauftragte Person, z.B.
- Verwalter
- Hausmeister
- beauftragter Mieter
- etc.
Man unterscheidet zwischen öffentlichen Einrichtungen (z.B. Hotels, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegeheime) und gewerblich betriebenen Einrichtungen (z.B. Vermieter/Hauseigentümer).
Melde- und untersuchungspflichtig sind Anlagen, aus denen Wasser an Verbraucher in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen abgegeben wird, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Trinkwassererwärmungsanlagen mit einem Speichervolumen von mehr als 400 Liter, unabhängig von der Art der Wassererzeugung.
- Trinkwassererwärmungsanlagen, bei denen das Leitungsvolumen zwischen Warmwasserbereitung und der entferntesten Entnahmestelle mehr als 3 Liter beträgt (die Zirkulationsleitung bleibt dabei unberücksichtigt).
Das Ergebnis der Untersuchung erhält der Auftraggeber vom Institut übersandt. Ist der technische Maßnahmenwert eingehalten, kann der Befund abgelegt werden (er muss mind. 5 Jahre aufbewahrt werden) und im nächsten Jahr ist wieder eine Untersuchung durchzuführen. Liegen die Untersuchungsergebnisse in drei aufeinander folgenden Jahren unterhalb des technischen Maßnahmewertes, kann, in Absprache mit dem Gesundheitsamt, die Häufigkeit der Untersuchungen reduziert werden. Zeigt die Untersuchung allerdings eine Überschreitung des technischen Maßnahmewertes von 100 kolonienbildenden Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter, so ist dies schriftlich unter Vorlage des Untersuchungsbefundes zu melden und die Anlage in hygienischer und technischer Hinsicht zu überprüfen (Risikoabschätzung), um die Ursache für die Überschreitung des Wertes zu finden. Nach einer möglicherweise erforderlichen Sanierung sind weitere Trinkwasseruntersuchungen zu beauftragen, um die Einhaltung des Maßnahmewertes nachzuweisen.
Was ist der technische Maßnahmenwert?
Im Sinne der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) § 3 ist „technischer Maßnahmenwert“ ein Wert, bei dessen Überschreitung eine von der Trinkwasser-Installation ausgehende vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu besorgen ist und Maßnahmen zur hygienisch-technischen Überprüfung der Trinkwasser-Installation im Sinne einer Gefährdungsanalyse eingeleitet werden.